Feinwerkmechaniker/in: Ausbildung in der BGR
Während der 3 1/2-jährigen Ausbildungszeit werden in der BGR folgende Lehrinhalte in diesem Ausbildungsberuf vermittelt:
Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung des selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind |
---|---|
Montieren und Inbetriebnehmen (§ 4 Nr. 17) | a) Baugruppen unter Beachtung der Einzel- und Gesamtfunktion zu mechanischen, elektromechanischen oder optischen Geräten und Systemen montieren b) Modelle und Versuchseinrichtungen herstellen, montieren und in Betrieb nehmen c) Instrumente und Messgeräte unter Berücksichtigung technischer Besonderheiten herstellen, montieren und justieren d) Funktion von Baugruppen prüfen, mechanische und elektrische Werte einstellen e) Sicherheitseinrichtungen einstellen, ihre Funktion prüfen und dokumentieren f) Geräte und Systeme unter Betriebsbedingungen in Betrieb nehmen, Betriebsdaten ermitteln und dokumentieren g) das Zusammenwirken von verknüpften Funktionen bei verketteten Baugruppen prüfen, einstellen und justieren sowie die Gesamtfunktion von Geräten und Systemen sicherstellen, Werte dokumentieren h) mechanische, elektrische, elektronische und optische Bauelemente und Baugruppen unter Beachtung der Einzel- und Gesamtfunktion montieren und prüfen |
Prüfen und Messen (§ 4 Nr. 8) | a) Messsysteme und Messgeräte nach dem Verwendungszweck auswählen b) Elektrische und elektronische Bauelemente und Komponenten prüfen, einstellen und justieren c) Drücke, Volumina, Temperaturen, Druck- und Temperaturdifferenzen mit elektrischen, elektronischen und optischen Messgeräten messen |
Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 2002
Über die gesamte Ausbildungszeit werden folgende Inhalte vermittelt:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
Kontakt