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Grundlagen der EU-Verordnung

Rohstoffgewinnung trägt in rohstoffreichen Ländern wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung bei. In Regionen mit Konflikten und Instabilität können jedoch Rohstoffgewinnung und Handel mit der Finanzierung von gewaltsamen Konflikten sowie mit Menschenrechtsverletzungen wie z. B. Kinder- und Zwangsarbeit in Verbindung stehen. Insbesondere wurden diese Zusammenhänge in der jüngeren Zeit durch die Expertengruppe der Vereinten Nationen für die demokratische Republik Kongo bezogen auf die Rohstoffe Gold, Zinn, Tantal und Wolfram dokumentiert und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette mineralischer Rohstoffe angemahnt.

Zahlreiche internationale Initiativen seitens der Unternehmen, der Zivilgesellschaft oder auch einiger Länder haben die Thematik aufgegriffen. Eine erste gesetzliche Verpflichtung zur Berichterstattung über Lieferketten sog. Konfliktminerale wurde im US Dodd Frank Act für US-börsennotierte Unternehmen verankert. Viele freiwillige Standard-Initiativen v.a. der Elektronikindustrie wurden in den letzten Jahren initiiert, darunter z.B. die Responsible Minerals Initiative der Responsible Business Alliance.

Nach vier Jahren umfassender Konsultationen und Verhandlungen trat am 08. Juni 2017 in der Europäischen Union (EU) die Verordnung zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in Kraft.

Ziel der EU-Verordnung ist es, Möglichkeiten der Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Gewinnung und Handel von mineralischen Rohstoffen zu verhindern und so dazu beizutragen, dass die Rohstoffbeschaffung nicht zu Konflikten und deren negativen Auswirkungen beiträgt. Diese Auswirkungen sind vielfältig und können u.a. schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen (z.B. Kinderarbeit, Folter, Zwangsarbeit), Unterstützung nicht-staatlicher bewaffneter Gruppen und Sicherheitskräfte und Herkunftsverschleierung von Rohstoffen (z.B. Geldwäsche, Bestechung, Steuerhinterziehung) umfassen.

Europäische Unternehmen, die die genannten Rohstoffe oberhalb einer definierten Mengenschwelle einführen, sind demnach verpflichtet, seit dem 01.01.2021 Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten umzusetzen. Durch die Einführung von Schwellenwerten sollen einerseits kleine Unternehmen geschützt werden, andererseits sind diese Schwellenwerte so gewählt, dass mindestens 95 % der EU-Importmenge des jeweiligen Rohstoffs erfasst werden. Die Liste der Mengenschwellen wird einem kontinuierlichen Aktualisierungsprozess unterzogen werden, die sich an der Entwicklung der Einfuhrmengen des jeweiligen Vorjahres orientiert.

Entsprechend der jeweiligen Position in der Lieferkette gelten unterschiedliche Anforderungen für Unionseinführer von Mineralen (Erzen, Konzentraten) und für Unionseinführer von Metallen (d.h. Hüttenprodukten). Erstere müssen neben den Angaben der Herkunft im Falle einer kritischen Herkunft z.B. aus Konflikt- und Hochrisikogebieten, die Nachverfolgbarkeit und ein erhöhtes Risikomanagement sicherstellen. Die EU Kommission hat Empfehlungen zur Ermittlung von Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie sonstigen Lieferkettenrisiken entwickelt (Empfehlung (EU) 2018/1149 der Kommission vom 10. August 2018 (PDF, 485 KB)).

Unionseinführer von Metallen müssen prüfen, ob Hütten/Raffinerien in ihrer Lieferkette die Sorgfaltspflichten erfüllen und ein Audit durchführen, es sei denn diese Hütten/Raffinerien sind bereits durch ein anerkanntes System zertifiziert. Die Europäische Kommission erstellt und aktualisiert ein Register der anerkannten Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette. Internationale Initiativen wie etwa z.B. die Responsible Minerals Initiative, die ein Programm zur Zertifizierung von Hütten und Raffinerien weltweit aufgelegt hat, können eine solche Anerkennung beantragen. Das Register wird über das Internet öffentlich zugänglich gemacht.

Die in der EU-Verordnung geforderten Maßnahmen zur Sorgfaltspflicht basieren dabei auf dem „OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. - 3. Ausgabe (2019) (PDF, 2 MB)“. Der OECD-Leitfaden bietet Unionseinführern eine Hilfestellung, wie in einem fünfstufigen Prozess Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Rohstoffbeschaffung nachgekommen werden kann. Damit können entsprechende Risiken erkannt und Maßnahmen abgeleitet werden. Die fünf Stufen sind:

  1. Aufbau eines Managementsystems
  2. Risikobewertung in der Lieferkette
  3. Einführung einer Risikomanagement-Strategie
  4. Unabhängiges Audit für ausgewählte Punkte der Lieferkette
  5. Veröffentlichung

Der Leitfaden enthält eine spezifische Ergänzung zu Zinn, Tantal und Wolfram sowie eine Ergänzung zu Gold, in denen Erläuterungen zur gebührenden Sorgfalt (Due Diligence) speziell für die Lieferketten dieser Rohstoffe spezifiziert werden. Dabei werden Maßnahmen für die jeweilige Position der Wirtschaftsbeteiligten in der Lieferkette beschrieben.

Eine Überprüfung der Anwendung und Wirksamkeit der EU-Verordnung ist erstmals für 2023 vorgesehen, danach alle drei Jahre.

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