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Geologiedatengesetz (GeolDG)

Am 30. Juni 2020 ist das Geologiedatengesetz (GeolDG) in Kraft getreten. Es löst das Lagerstättengesetz (LagerstG) von 1934 ab. Das GeolDG regelt die staatliche geologische Landesaufnahme, die Übermittlung, die dauerhafte Sicherung und die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten sowie die Zurverfügungstellung geologischer Daten. Dieses dient der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, um den nachhaltigen Umgang mit dem geologischen Untergrund zu gewährleisten und Geogefahren erkennen und bewerten zu können.

Mit dem Gesetz wird eine umfassende Pflicht zur Sicherung geologischer Daten zum Zweck des Erhalts, der dauerhaften Lesbarkeit und Verfügbarkeit dieser Daten für alle bestehenden und künftigen geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder verankert.

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) ist zuständig für den Vollzug des GeolDG im Bereich der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels der Bundesrepublik Deutschland. Geplante geologische Untersuchungen in diesem Bereich sind der BGR anzuzeigen. Die Ergebnisse der geologischen Untersuchungen sind der BGR zu übermitteln.

Die ergangenen Bescheide zu den festgesetzten Kategorien (Nachweis- Fach- und Bewertungsdaten) können Sie unter der Webadresse https://geologiedatengesetz.bgr.de/bescheide einsehen.

Die Karte zeigt das deutsche Festland, die deutsche 12-Seemeilen-Zone und die ausschließliche Wirtschaftszone in der Nord- und Ostsee



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