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Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.deutsche-rohstoffagentur.de der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer in 2021 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar. Folgende Barrieren sind noch vorhanden:

  • Ältere PDF-Dateien sind zum Teil nicht barrierefrei. Von einer Nachbearbeitung sehen wir ab, da es sich um Inhalte handelt, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden und die vor dem 23. September 2019 erstellt oder aktualisiert wurden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BITV 2.0). Teilweise handelt es sich um umfangreiche Abschlussberichte von Forschungsprojekten für einen eng begrenzten Leserkreis. Eine Nachbearbeitung stufen wir als unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG ein.
    Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten wird ein Großteil in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt.

    Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter barrierefreiheit@bgr.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
    Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen kooperierenden Organisationen, Projektpartnern u. a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08.10.2024 aktualisiert.
Stichtag für die verpflichtende Veröffentlichung der Erklärung ist der 23.09.2020, da die Website vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurde.

Barrieren melden und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren in unserem Webaufritt stoßen und Ihnen dadurch wichtige Inhalte nicht zugänglich sind, dann können Sie uns dies melden.

Sie können uns per Post oder per E-Mail kontaktieren:

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Referat Z.7 Interne Kommunikation, Service-Z-Management, Publikationen
Stilleweg 2
30655 Hannover
E-Mail: barrierefreiheit@bgr.de

Wir werden Ihnen eine Rückmeldung geben, ob und wann die Barriere beseitigt wird.


Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer in 2021 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar. Folgende Barrieren sind noch vorhanden:

  • Ältere PDF-Dateien sind zum Teil nicht barrierefrei. Von einer Nachbearbeitung sehen wir ab, da es sich um Inhalte handelt, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden und die vor dem 23. September 2019 erstellt oder aktualisiert wurden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BITV 2.0). Teilweise handelt es sich um umfangreiche Abschlussberichte von Forschungsprojekten für einen eng begrenzten Leserkreis. Eine Nachbearbeitung stufen wir als unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG ein.
    Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten wird ein Großteil in barrierefreier Version zur Verfügung gestellt.

    Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter barrierefreiheit@bgr.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
    Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen kooperierenden Organisationen, Projektpartnern u. a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.08.2023 aktualisiert.
Stichtag für die verpflichtende Veröffentlichung der Erklärung ist der 23.09.2020, da die Website vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurde.

Barrieren melden und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren in unserem Webaufritt stoßen und Ihnen dadurch wichtige Inhalte nicht zugänglich sind, dann können Sie uns dies melden.

Sie können uns per Post oder per E-Mail kontaktieren:

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Referat Z.7 Interne Kommunikation, Service-Z-Management, Publikationen
Stilleweg 2
30655 Hannover
E-Mail: barrierefreiheit@bgr.de

Wir werden Ihnen eine Rückmeldung geben, ob und wann die Barriere beseitigt wird.


Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

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